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Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
Bei Pflegebedürftigkeit
Sollten Sie pflegebedürftig sein, können Sie bereits ab Pflegegrad 1 Leistungen Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen. Und zwar zu 100% der Kosten! Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

Ihre Vorteile bei uns
Haushaltshilfe leicht gemacht – schnell, zuverlässig, unkompliziert!
Erstgespräch
und Beratung vor Ort
Kapazitäten
für Sie verfügbar
Abrechnung
direkt mit Ihrer Kasse
Verfügbarkeit
sogar kurzfristig möglich.
Geschultes Personal
sichergestellt durch laufende Weiterbildungen
Keine Vertragslaufzeit
jederzeit kündbar!
Qualitätssicherung
durch Gespräche im Team und Feedback von Kunden
Beantragungshilfe
für die Förderung und Abrechnung mit der Kasse.